Zulassung
Fachtitel eidg. anerkannte Psychotherapeutin ASP: Psychologieberuferegister Schweiz; Praxisbewilligung Kanton Luzern mit Zulassung zum Anordnungsmodell via Grundversicherung.
Kostenübernahme
Psychotherapie ist ein kostbares Gut. Scheuen Sie sich nicht, bereits vor der ersten Sitzung alle Fragen zur Kostenübernahme zu klären.
Ab Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell, das heisst, es wird via obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet. Es bleiben für Sie der übliche Selbstbehalt und die Franchise.
Aufgrund meiner Zulassung für die Grundversicherung rechne ich ab 1. Januar 2023 nicht mehr über die Zusatzversicherung ab .
Der Zeitrahmen einer Sitzung ist flexibel und wird per Minute verrechnet (im Schnitt 60 – 70 Minuten). Ebenso werden administrative Aufwände sowie Kontaktaufnahmen mit Ärzten etc. (Mailing /Berichte) verrechnet und von der Krankenkasse übernommen.
Ähnlich wie bei einer Physiotherapie werden Ihnen Hausärzte / Allgemeinpraktiker mittels einer von mir vorbereiteten Anordnung (siehe PDF unten) die Psychotherapie verordnen müssen, und zwar mit Datum vor der ersten Psychotherapie Sitzung. In der Regel können 2x15 Psychotherapie Sitzungen verordnet werden oder 1x 10 Sitzungen Krisensenintervention.
PDF Anordnung psychologische Psychotherapie
Kosten für Selbstzahler (ohne Einbezug von Krankenkassen und Ärztinnen):
Fr. 180.– pro Sitzung (60´)